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Bayrol Stabichloran® 3 kg

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Produkt enthält: 3 kg

Artikelnummer: 4138118 Kategorien: , , Schlagwort:

Bayrol Stabichloran® 3 kg

Granulat zur Verhinderung von Chlorverlusten durch starke Sonneneinstrahlung und erhöhten Temperaturen, in Schwimmbecken die mit anorganischem Chlor gepflegt werden. Ideal für Pools mit Salzelektrolyse.

Stabichloran® verhindert vorzeitigen Aktivchlorabbau, bedingt durch starke Sonneneinstrahlung in Pools, die mit anorganischem Chlor gepflegt werden. Es reduziert somit den Chlorverbrauch.

  • Granulat zur Aktivchlorstabilisierung.
  • Nur in Verbindung mit anorganischen Pflegemethoden verwenden (Calciumhypochlorit bzw. Chloryte®, Chloriliquide, Natriumhypochlorit, oder Salzelektrolyse)
  • Inhaltsstoffe: Enthält Isocyanursäure

Vorteile:

  • Verhindert Verluste von Chlor, bedingt durch starke Sonneneinstrahlung oder höhere Wassertemperaturen
  • Stabilisiert freies, aktives Chlor und reduziert den Chlorverbrauch
  • Wirkt unabhängig von der Wasserhärte und dem pH-Wert

Anwendung:

  • Geben Sie Stabichloran® zu Beginn der Saison hinzu
  • Dosieren Sie 250 bis 400 g Stabichloran® pro 10 m3 direkt ins Wasser (entspricht einer Konzentration zwischen 25 und 40 mg/l). Der Cyanursäure-Gehalt kann mit einem speziellen Pooltester gemessen werden
  • Lassen Sie nach der Dosierung die Umwälzpumpe für mindestens 24 Stunden laufen, damit sich das Produkt gut im Pool verteilen kann
  • Bei Frischwasserzugabe nach der Rückspülung ist eine Nachdosierung erforderlich

 

Nach EG-Richtlinien GefStoffV. Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. 

Gewicht 3 kg
Marke

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

BAYROL Deutschland GmbH

Robert-Koch-Straße 4
82152 Planegg-Steinkirchen

Tel.: +4989 857 010
Fax: +4989 857 01241
E-Mail: [email protected]

Dokumente zur Produktsicherheit

Sicherheitshinweise

Gefahrenhinweise: Nach EG-Richtlinien GefStoffV. Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen. Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].